Definition, Grundprinzipien und Mehrwerte

Grundlagen: Was bedeutet Open Source? Kopiert!

Open-Source-Software (OSS) ist Software, deren Quellcode öffentlich zugänglich und frei verfügbar ist. Diese Entwicklungsmethodik zielt darauf ab, auf bestehenden Lösungen aufzubauen oder die Grundlage für neue Software zu schaffen. Durch die Offenlegung des Quellcodes und Transparenz wird eine offene Zusammenarbeit bei wichtigen Entwicklungsfragen ermöglicht, die viele Nutzende betreffen.
Diese Hilfestellung beschreibt die drei grundsätzlichen Anwendungsfälle von Open-Source-Software (OSS) und den daraus resultierenden Anforderungen, um die Zusammenarbeit der Öffentlichen Verwaltung mit Open-Source-Projekten und Lösungen zu stärken. Mit dieser Hilfestellung soll sowohl den Entwickelnden als auch Nutzenden die Einstiegshürde zur Teilnahme an Open Source und somit letztendlich zur Kooperation vereinfacht werden.

Die vereinfachte Darstellung der drei Anwendungsfälle lautet:

  1. Nutzen: Im Sinne von „die Teilnehmenden konsumieren bestehende Open-Source-Projekte und Lösungen“
  2. Beisteuern: Im Sinne von „die Teilnehmenden beteiligen sich an bestehenden Open-Source-Projekten und Lösungen, beispielsweise durch eigene Vorschläge und Lösungen“
  3. Erzeugen: Im Sinne von „die Teilnehmenden erstellen selbst Open-Source-Projekte und Lösungen und stellen diese unter einer Open-Source-Softwarelizenz bereit“.

Auf dieser Seite erklären wir die drei Anwendungsfälle zunächst allgemein, dann den daraus resultierende Mehrwert und die dazugehörigen beachtenswerten Aspekte, bevor abschließend konkrete Punkte erörtert werden, wie die Open-Source-Plattform die Öffentliche Verwaltung bei diesem Anwendungsfall unterstützen kann.

Zudem bietet wir allgemeine Hilfestellungen zum Umgang mit Open-Source-Software (OSS). Hier werden die besonderen Bedürfnisse der Öffentlichen Verwaltung adressiert und aufgeführt in welcher Form openCode diese fördern kann. Weiterführende Hilfestellungen und Handreichungen bieten auch andere Artikel in diesem Wissensbereich, so zum Beispiel die Themen Lizenz Compliance, unser Open-Source-Glossar, dem Code of Conduct und die Nutzungsbedingungen.

Lassen Sie sich beraten

Grundprinzipien von Open-Source-Software Kopiert!

Um sicherzustellen, dass eine Softwarelizenz den Anforderungen einer Open-Source-Lizenz entspricht, orientiert man sich an der anerkannten Open-Source-Definition der Open-Source-Initiative (OSI). Die Definition von Open-Source-Software basiert auf einem standardisierten Lizenzmodell, das Nachnutzenden und Anwendenden im Wesentlichen das Recht auf Weiterverbreitung und Modifikation der Softwarekomponenten einräumt. Es reicht nicht aus, dass der Quellcode nur kostenlos zugänglich ist. Damit eine Software als Open Source gilt, müssen gemäß der Open-Source-Definition der OSI weitere Voraussetzungen erfüllt sein, nämlich, dass die Lizenzbedingungen jedem ohne Lizenzgebühren die Vervielfältigung, Bearbeitung und Weiterverbreitung der Software erlauben müssen.

Open-Source-Definition laut OSI

Free Redistribution
Der Quellcode kann von jeder Person frei weiter verteilt werden.

Source Code
Der Quellcode der Software muss verfügbar sein.

Derived Works
Abgeleitete und aufbauende Werke müssen erlaubt sein.

Integrity of The Author's Source Code
Veränderungen des Werkes können vorgenommen werden.

No Discrimination Against Persons or Groups
Weder Personen noch Gruppen dürfen von der Software diskriminiert werden.

No Discrimination Against Fields of Endeavor
Der Verwendungszweck der Software darf nicht eingeschränkt werden.

Distribution of License
Der Erhalt der Software muss ausreichend für das Nutzungsrecht sein.

License Must Not Be Specific to a Product
Die Lizenz darf nicht produktspezifisch sein.

License Must Not Restrict Other Software
Die Lizenz darf keine andere Software ausschließen.

License Must Be Technology-Neutral
Die Lizenz darf keine Technik oder speziellen technischen Mittel zur Erfüllung voraussetzen.

Aufgrund dieser Nutzungsfreiheiten spricht man auch von „Freier Software“. Der Begriff „Freie Software“ ist älter als „Open-Source-Software“ und wurde manchmal fälschlicherweise mit „kostenlos“ gleichgesetzt. Dabei bezieht sich „frei“ auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Deshalb verwendet openCode den Begriff „Open-Source-Software“ (OSS).

Open-Source-Lizenzierung

Im Laufe der Zeit haben sich zahlreiche Open-Source-Lizenzen entwickelt, die sich oftmals nur in wenigen Details unterscheiden. Wichtig ist vor allem die Unterscheidung zwischen Lizenzen mit und ohne sog. "Copyleft".

Ein Copyleft ist eine Lizenzvertragsklausel, die erlaubt, die Software zu modifizieren, aber vorschreibt, dass auch alle Weiterentwicklungen unter derselben Lizenz weitergegeben werden müssen. So entsteht eine Art „Software-Allmende“, bei der alle Weiterentwicklungen ebenfalls als Open-Source-Software offen bleiben. Beispiele für Copyleft-Lizenzen sind die GNU General Public License (GPL), die European Public License (EUPL) und die Eclipse Public License (EPL).

Lizenzen ohne Copyleft werden „Permissive Licenses“ genannt. Sie erlauben die Nutzung der Software auch in proprietären Lösungen. Beispiele hierfür sind die Apache License 2.0, die MIT License und die BSD License.

Es empfiehlt sich, eine anerkannte und verbreitete Open-Source-Lizenz zu verwenden, da dies die Nutzung vereinfacht und Kompatibilitätsprobleme reduziert. Eine Übersicht der freigegebene Open-Source-Lizenzen für openCode befinden sich unter 'Rechtssichere Nutzung' im Wissensbereich. Zu den anerkannten Lizenzen zählen unter anderem:

Lizenzen mit strengen Copyleft:

  • GNU General Public License (GPL), Version 2 und 3
  • GNU Affero General Public License (AGPL), Version 3

Lizenzen mit schwachem Copyleft:

  • Mozilla Public License, Version 2 (MPL-2.0)
  • Eclipse Public License, Version 2 (EPL-2.0)
  • GNU Lesser General Public License, Versionen 2.1 und 3 (LGPL-2.0, LGPL-3.0)

Permissive Lizenzen (ohne Copyleft):

  • MIT License (MIT)
  • Apache License 2.0 (Apache-2.0)
  • BSD 2-Clause License (BSD-2-Clause)

Wenn Open-Source-Software unter verschiedenen Open-Source-Lizenzen in einem Programm verwendet wird, ist die Lizenzkompatibilität der eingesetzten Lizenzen zu prüfen. Die genauen Anforderungen ergeben sich aus den jeweiligen Lizenzbedingungen und können variieren. Die Prüfung der Lizenzkompatibilität ist eine juristische Aufgabe und sollte von entsprechend qualifizierten Personen durchgeführt werden.

Wichtige Faustregeln:

  • Copyleft-Lizenzen sind untereinander meist nicht kompatibel, außer es gibt spezielle Klauseln, die eine Nutzung unter einer anderen Lizenz erlauben (z. B. Ziffer 3.3 MPL-2.0).
  • Permissive Lizenzen sind in der Regel kompatibel zueinander; alle Lizenzpflichten müssen jedoch erfüllt werden.
  • Ob eine Copyleft-Lizenz mit einer Permissive-Lizenz kompatibel ist, hängt davon ab, ob das Copyleft in der konkreten technischen Situation tatsächlich greift und ob die Permissive-Lizenz Bedingungen enthält, die in der Copyleft-Lizenz nicht vorgesehen sind. Copyleft-Lizenzen erlauben nämlich nicht, dass zusätzliche Lizenzpflichten zum bearbeiteten Programm hinzugefügt werden. Es dürfen nur die Bedingungen gelten, die die Copyleft-Lizenz selbst enthält. Allgemein gilt jedoch: Die formale Dokumentationspflicht der Permissive-Lizenz, Lizenztexte beizulegen, wird nicht als problematisch angesehen und führt in der Regel nicht zu einem Lizenzkonflikt.

Eine Lizenz gilt für openCode als freigegeben, wenn sie nach fachlicher und juristischer Prüfung den Anforderungen der Open-Source-Definition entspricht und keine erkennbaren Schwierigkeiten für die öffentliche Verwaltung aufwirft. Die Verwendung standardisierter Lizenzen schafft einen klaren und nachvollziehbaren Rahmen. Zudem trägt der Einsatz eines sogenannten Software Bill of Materials (SBOM) dazu bei, alle enthaltenen Komponenten und Abhängigkeiten transparent nachzuvollziehen.

Sicherheit von Open-Source-Software

Ähnlich wie bei professioneller proprietärer Softwareentwicklung haben sich bei Open-Source-Software sichere, vertrauenswürdige und über Jahrzehnte gewartete Lösungen sowie stabile Lieferketten etabliert. Diese bewährten Praktiken werden auch in hochregulierten Bereichen angewendet und mittlerweile flächendeckend genutzt. Die Fortführung dieser Praktiken, also die Etablierung sicherer Software-Lieferketten, deren Bezeichnung und Anwendung im Kontext von Open Source, kann für die Öffentliche Verwaltung einen signifikanten Sicherheitsgewinn bedeuten.

Bei der rechtssicheren Bereitstellung von Open-Source-Software steht das Urheberrecht im Mittelpunkt. Verstöße gegen Open-Source-Lizenzbedingungen führen automatisch zum Wegfall der eingeräumten Nutzungsrechte und können somit eine Urheberrechtsverletzung darstellen. Daher ist es wichtig, die untenstehenden Aspekte der jeweiligen Anwendungsfälle zu beachten.

Anwendungsfall 1: „Open Source Nutzen” Kopiert!

Allgemeine Erklärung des Anwendungsfalls

„Open-Source-Nutzen" bedeutet, dass die Teilnehmenden bestehende Open-Source-Projekte und Lösungen nutzen. Bei diesem Nutzen ist grundsätzlich zwischen zwei unterschiedlichen Formen zu unterscheiden:

  1. Open-Source-Software als Bestandteil für eigene Entwicklungsleistungen der Nutzenden, bspw. durch Verwendung und Integration von OSS-Komponenten in eigene Projekte und Lösungen.
  2. Open-Source-Softwarelösungen als zur Verwendung vorbereitete, d. h. ausführbare Anwendungen.

Die Teilnehmenden treten im Regelfall in beiden Fällen gegenüber dem Open Source-Projekt nicht in Erscheinung. Grundsätzlich darf bestehende Open-Source-Software also in neuen Entwicklungen genutzt und als Softwarelösung verwendet werden. Die Nutzungsrechte der Komponenten werden entsprechend der Lizenz erteilt. Weiterhin sind grundsätzliche Aspekte hinsichtlich IT-Sicherheit und Interoperabilität in der bestehenden Software- und Prozesslandschaft der Anwendenden zu beachten.

Mehrwert

„Open-Source-Projekte und Lösungen Nutzen“ hat für die Nutzenden viele Mehrwerte:
Es bedeutet, frei verfügbares Wissen zu nutzen, ohne dabei Ressourcen zur Generierung dieses Wissens aufwenden zu müssen.

  • Der offene Quellcode fördert die gezielte Einbindung und Verknüpfung mit Schnittstellen.
  • Die Unabhängigkeit von proprietären Softwarelieferanten und die Stärkung der eigenen digitalen Souveränität kann durch Nutzen von Open-Source-Projekten und Lösungen gefördert werden.
  • Bereits existierenden Lösungen können bei Bedarf individualisiert werden und an die eigenen Bedürfnisse und bestehenden Software-Umgebungen angepasst werden.
  • Die Verwendung von offenem Quellcode schafft Transparenz, da dieser von jedem einsehbar und überprüfbar ist, was wiederum zur Sicherheit beitragen kann.

Spezifisch ist für das Nutzen von Open-Source-Softwarecode gesondert hervorzuheben:

  • Durch das Nutzen von bestehenden Open-Source-Quellcode und Komponenten ist eine erhöhte Entwicklungsgeschwindigkeit möglich, da auf Bestehendem aufgebaut werden kann.
  • Im Entwicklungsprozess kann eine Kostenreduktion durch das Nutzen bestehender Open-Source-Quellcodes und Komponenten realisiert werden, da die Entwickelnden diese Leistung nicht zusätzlich erbringen müssen.

Spezifisch ist für das Nutzen von Open-Source-Softwarelösung gesondert hervorzuheben:

  • Da bei Open-Source-Softwarelösungen keine Lizenzgebühren für den einzelnen Nutzenden entstehen, ist die weite Verbreitung und Anzahl der Nutzenden im Regelfall kein finanzieller Aufwandstreiber, womit eine breite Bereitstellung gefördert wird.

Beachtenswerte Aspekte

Die Teilnehmenden, die Open-Source-Projekte und Lösungen nutzen möchten, sollten folgende Punkte beachten:

  • Die grundsätzlichen Aspekte hinsichtlich IT-Sicherheit und Interoperabilität in der bestehenden Software- und Prozesslandschaft sind zu berücksichtigen.
  • Die Open-Source-Software Projekte können mit der Zeit an Aktivitäten und Entwicklungen innerhalb des Projektes verlieren. Dementsprechend ist bei langfristig geplanten Einsätzen dieser Aspekt kontinuierlich zu beobachten.
  • Open-Source-Software Projekte leben immer von dem freiwilligen Engagement der Teilnehmenden, daher besteht ein grundsätzliches Risiko von unzureichender Wartung des Projektes oder Support bei Problemfällen.
  • Juristische Auseinandersetzungen infolge von Anzeigen Dritter auf Open-Source-Softwarelizenzverstöße im Distributionsfall sind möglich, bspw. Klage auf Unterlassung oder Schadenersatzforderung.
  • Die Lizenzbedingungen müssen eingehalten werden, insbesondere die Pflichten zur Weitergabe von Lizenztexten und Copyright-Vermerken.
  • Bei Software mit Copyleft-Lizenzen muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eigene Entwicklungen ebenfalls offen gelegt werden müssen.
  • Wenn verschiedene Open-Source-Lizenzen in einem Projekt verwendet und eingebunden werden, ist die Lizenzkompatibilität zu prüfen. Für weitere Informationen dazu empfehlen wir ein Blick in die Lizenz Compliance.
  • Bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung sind nicht nur ausschließlich die Lizenzkosten von proprietären und Open-Source-Softwarelösungen gegenüberzustellen, sondern die gesamtheitlichen Kosten (total cost of ownership), wie bspw. notwendige Weiterentwicklungen.

Unterstützung des Anwendungsfalls durch die Plattform

Der Anwendungsfall “Open Source Nutzen” wird durch die Plattform unterstützt, indem den Teilnehmenden rechtssichere Strukturen für die Auswahl von Open-Source-Quellcodes zur Verfügung gestellt werden. Die Rechtssicherheit der Strukturen für die Öffentliche Verwaltung zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:

  • Die ausschließliche Verwendung von Open-Source-Softwarelizenzen gemäß OSI Anforderung schafft einen verständlichen und berechenbaren Lizenzraum.
  • Das Nutzen von jeglichen Open-Source-Projekten und Lösungen ist durch die Vorgabe der ausschließlichen Verwendung von Open-Source-Softwarelizenzen gemäß OSI Anforderung grundsätzlich für alle Teilnehmenden möglich, da durch die Lizenz keine Einschränkung der Anwendungsfälle (bspw. Ausschluss kommerzieller Nutzung) gegeben ist.
  • Durch die einheitlichen Nutzungsbedingungen können Projekte nur durch dazu berechtigte, real identifizierbare Personen angelegt werden. Durch eine Bestätigung der Beitragenden, dass das notwendige Nutzungsrecht gegeben ist, wird das Risiko einer Urheberrechtsverletzung bei Verwendung des auf der Plattform abgelegten Quellcodes für die Nutzenden reduziert.
  • Die Plattform bietet als zentrale Anlaufstelle Transparenz über die grundsätzlich in der Öffentlichen Verwaltung einsetzbaren Open-Source-Projekte und Lösungen. Mit dieser Übersicht können redundante Entwicklungen reduziert werden, indem die für die Öffentliche Verwaltung einsetzbaren Optionen aufgezeigt werden.
  • Das mit Open Source verfügbare Wissen zu nutzen unterstützt die Öffentliche Verwaltung insbesondere auch bei der Umsetzung der Anforderungen aus dem E-Government-Gesetz und Onlinezugangsgesetz (OZG). Die zentrale Plattform fördert hierbei die einheitliche und effiziente digitale Umsetzung ähnlicher Verwaltungsfälle der einzelnen Öffentlichen Verwaltungen, indem bestehende Open-Source-Softwarelösungen von allen weiteren Öffentlichen Verwaltungen eingesetzt werden können.
  • Das Verwenden von einheitlichen Open-Source-Softwarestandards und gemeinschaftlichen Open-Source-Softwarelösungen in den Öffentlichen Verwaltungen erhöht die Standardisierung bei gleichzeitiger Steigerung der Interoperabilität zwischen den Kommunen und Ländern.
  • Eine Steigerung der Standardisierung der Softwareanwendungen fördert die Bestrebung, den Bürgerinnen und Bürgern einen einheitlichen und anwenderfreundlichen Onlinezugang zu der Öffentlichen Verwaltung anbieten zu können.
  • Einheitliche Rahmenbedingungen zur Nutzung der Plattform schaffen der Öffentlichen Verwaltung einen inklusiven Raum zur Kollaboration. Der „Code of Conduct“ beschreibt sowohl Zielsetzung als auch gewünschtes Verhalten der Teilnehmende, sodass eine gesonderte Prüfung und Genehmigung der Teilnahme an der Plattform durch einzelne Öffentliche Verwaltungsapparate redundant werden.

Anwendungsfall 2: „Open Source Beisteuern” Kopiert!

Allgemeine Erklärung des Anwendungsfalls

„Open Source Beisteuern“ bedeutet, dass die Teilnehmenden zu bestehenden Open-Source-Projekten und Lösungen eigene Vorschläge und Lösungen beisteuern. Dies kann eine große Bandbreite an unterschiedlichen Beiträgen beinhalten: Von konzeptionellen Vorschlägen zu Funktion in Foren, über kleinere Quellcode-Beiträge zur Fehlerbehebung (Bug-fixes) bis hin zu komplexeren Quellcode-Beiträgen für neue Funktionalitäten. Die Teilnehmenden pflegen hierbei nicht selbst aktiv ihre Vorschläge in das bestehende Projekt ein, sondern bieten den Projektverantwortlichen (Maintainer ) ihren Beitrag zur Weiterentwicklung des Projektes an (Pull-Request).

Mehrwert

Der Anwendungsfall „Open-Source-Beisteuern“ hat einige Mehrwerte für alle Teilnehmenden, von den Nutzenden über die Entwickelnden bis zu den Projektverantwortlichen der Open-Source-Projekte und Lösungen:

  • Verfügbares Wissen nicht nur zu nutzen, sondern auch wieder zu teilen, fördert die Entwicklungsgeschwindigkeit und reduziert redundante Entwicklungsleistungen.
  • “Open-Source-Beisteuern” ist wesentlicher Bestandteil für den nachhaltigen Fortbestand von Open-Source-Softwareprojekten, da diese von Kollaboration leben.
  • Durch den offenen Quellcode können die anderen Teilnehmenden des Open-Source-Projektes ohne zusätzlichen Aufwand auf dem Beitrag aufbauen, sodass insgesamt eine erhöhte Entwicklungsgeschwindigkeit im Projekt möglich ist.
  • Individuelle Anforderungen und Anpassungen können in das Open-Source-Projekt eingespielt werden und fördern so die Entwicklung und den Reifegrad des Projektes.
  • Qualitätssicherung und Korrekturen, Verbesserungen und Erweiterungen zu Open-Source-Projekten können von einer großen Gemeinschaft eingebracht werden, wovon Qualität, Sicherheit und Anwendbarkeit des Projektes profitieren.
  • Das Beitragen zu Open-Source-Projekten stärkt die öffentliche Wahrnehmung und fördert die positive Außendarstellung.

Beachtenswerte Aspekte

Die Teilnehmenden, die „Open-Source-Beisteuern” möchten, haben dabei folgende Punkte zu beachten:

  • Bei der Erstellung des beizusteuernden Quellcodes müssen die Anforderungen der Open-Source-Softwarelizenz des bestehenden Projektes berücksichtigt werden.
  • Der beizusteuernde Quellcode darf weder persönliche oder vertrauliche Informationen noch geschütztes geistiges Eigentum oder Patente enthalten.
  • Es ist zu prüfen, ob der beizusteuernde Quellcode ein vorheriges Unterzeichnen eines Contributor License Agreement (CLA) notwendig macht.
  • Durch Beisteuern treten die Teilnehmenden öffentlich in Erscheinung. Dementsprechend sind grundlegenden Verhaltensweisen und Prinzipien guter Programmierung zu beachten, da Verstöße gegen diese im Zweifelsfall zu negativer Reputation führen können.

Unterstützung des Anwendungsfalls durch die Plattform

Der Anwendungsfall „Open Source Beisteuern” wird durch die Plattform unterstützt, indem den Teilnehmenden sichere Strukturen für das Bereitstellen von Quellcodes und die kollaborative Arbeit zur Verfügung gestellt wird. Die Rechtssicherheit der Strukturen für die Öffentliche Verwaltung zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:

  • Die Plattform als Raum für Open-Source-Software ist durch die verbindliche Vorgabe der ausschließlichen Verwendung von Open-Source-Softwarelizenzen gemäß OSI Anforderung definiert und schafft damit einen verständlichen und berechenbaren Lizenzraum.
  • Durch die Vorgabe der ausschließlichen Verwendung von Open-Source-Definition und der zugehörigen Lizenzliste wird die Kontribution für Teilnehmende erleichtert, da die Haftung für Kontribution durch die freigegebenen Lizenzen reduziert oder ausgeschlossen wird.
  • Durch die einheitlichen Nutzungsbedingungen können Projekte nur durch dazu berechtigte, real identifizierbare Personen angelegt werden. Durch eine Bestätigung der Beitragenden, dass das notwendige Nutzungsrecht gegeben ist, wird das Risiko einer Urheberrechtsverletzung bei Verwendung des auf der Plattform abgelegten Quellcodes für die Nutzenden reduziert.
  • Die Plattform schafft Transparenz über grundsätzlich in der Öffentlichen Verwaltung einsetzbare Open-Source-Projekte und Lösungen. Dadurch wird auch die Sichtbarkeit erhöht, zu welchen Projekten die Teilnehmenden Beiträge beisteuern können.
  • Einheitliche Rahmenbedingungen zur Nutzung der Plattform schaffen der Öffentlichen Verwaltung einen inklusiven Raum zur Kollaboration. Der Code Of Conduct beschreibt sowohl Zielsetzung als auch gewünschtes Verhalten der Teilnehmenden. Eine Teilnahme an der Plattform durch einzelne Öffentliche Verwaltungen wird somit erleichtert.

Anwendungsfall 3: „Open Source Erzeugen” Kopiert!

Allgemeine Erklärung des Anwendungsfalls

„Open-Source-Erzeugen” bedeutet, eigenentwickelte Software unter einer Open-Source-Softwarelizenz frei zur Verfügung zu stellen. Frei bedeutet in diesem Kontext für die Nutzenden zwar unentgeltlich und mit offenen Quellcode, jedoch unter Berücksichtigung der Open-Source-Lizenzbedingungen. Sollte zusätzlich kollaborative Zuarbeit möglich sein (Kontributionen), verliert der Erstellende die Gesamturheberschaft des Werkes. Folglich können die kontribuierten Teile durch den Erstellenden nur im Rahmen der gewählten Lizenz verwendet werden.

Mehrwert

Der Anwendungsfall „Open-Source-Erzeugen“ hat viele Mehrwerte für alle Teilnehmenden der Open-Source-Plattform:

  • Eigenes Wissen verfügbar machen, stärkt nicht nur die Open-Source-Gemeinschaft, sondern durch Kollaboration zur Weiterentwicklung des Open-Source-Softwareprojekts gewinnen alle Teilnehmenden - auch die Erzeugenden.
  • Als Erzeugende des Open-Source-Softwareprojektes übernimmt man nicht nur Verantwortung für dieses, sondern fördert Kollaboration und kann außerdem die strategische Weiterentwicklung des Projektes steuern.
  • Die Plattform dient auch als Raum zur kollaborativen Ideenfindung und -entwicklung. Hier können Länder und Kommunen strategische Partnerschaften miteinander schließen, um gemeinsam ein Open-Source-Softwareprojekt zu erzeugen. Durch die so gewonnenen Synergieeffekte in der Entwicklungsphase können alle Beteiligten davon auch wirtschaftlich profitieren.
  • Der Leitgedanke von Open-Source-Software und diese in der Öffentlichen Verwaltung zu nutzen, ist im Interesse der Öffentlichkeit. Als Öffentliche Verwaltung die Schirmherrschaft für Open-Source-Projekte zu übernehmen, führt also nicht nur zu einer positiven Außendarstellung, sondern stärkt auch die Möglichkeit, dass Bürger:innen sich aktiv einbringen können.

Beachtenswerte Aspekte

Die Teilnehmenden, welche Open Source erzeugen möchten, haben dabei folgende Punkte zu beachten:

  • Sofern der erzeugte Quellcode Abhängigkeiten zu bereits bestehenden Open-Source-Quellcodes oder Komponenten aufweist (Dependencies), sind deren OSS-Lizenzen bei der Wahl der eigenen Open-Source-Softwarelizenz zu berücksichtigen.
  • Die Erzeugenden treten mit Veröffentlichung ihres Open-Source-Projektes öffentlich in Erscheinung. Dementsprechend sind grundlegende Verhaltensweisen als auch Prinzipien guter Programmierung zu beachten, da Verstöße gegen diese im Zweifelsfall zu negativer Reputation und Imageverlust führen können.
  • Mit dem Erzeugen eines Open-Source-Softwareprojekts wird die Verantwortung übernommen, für die angemessene Pflege und Weiterentwicklung des Projektes Sorge zu tragen und bei Bedarf aktiv in die Steuerung einzugreifen.

Unterstützung des Anwendungsfalls durch die Plattform

Der Anwendungsfall “Open-Source-Erzeugen” wird durch die Plattform unterstützt, indem den Teilnehmenden rechtssichere Strukturen für das Bereitstellen von und die kollaborative Arbeit an Quellcodes zur Verfügung gestellt werden. Die Rechtssicherheit der Strukturen für die Öffentliche Verwaltung zeichnet sich durch folgende Aspekte aus:

  • Die Plattform als Raum für Open-Source-Software der Öffentlichen Verwaltung ist durch die verbindliche Vorgabe des Lizenzraumes und ausschließliche Verwendung von Open-Source-Softwarelizenzen gemäß OSI Anforderung definiert. Sie schafft einen verständlichen und berechenbaren Lizenzraum.
  • Durch die Vorgabe der ausschließlichen Verwendung von Open-Source-Definition und der zugehörigen Lizenzliste wird die Kontribution für die Teilnehmenden erleichtert, da die Haftung für Kontribution durch die freigegebenen Lizenzen reduziert oder ausgeschlossen wird.
  • Durch die einheitlichen Nutzungsbedingungen können Projekte nur durch dazu berechtigte, real identifizierbare Personen angelegt werden. Durch eine Bestätigung der Beitragenden, dass das notwendige Nutzungsrecht gegeben ist, wird das Risiko einer Urheberrechtsverletzung bei Verwendung des auf der Plattform abgelegten Quellcodes für die Nutzenden reduziert.
  • Die Plattform bietet als zentrale Anlaufstelle Transparenz über die grundsätzlich in der Öffentlichen Verwaltung einsetzbaren Open-Source-Projekte und Lösungen. Mit dieser Übersicht können redundante Entwicklungslistungen reduziert werden, indem vor Entwicklungsbeginn die für die Öffentliche Verwaltung einsetzbaren Optionen eingesehen werden können.
  • Mithilfe von Open Source kann eine Öffentliche Verwaltung ihr verfügbares Wissen mit anderen Öffentlichen Verwaltungen teilen, indem sie Open-Source-Projekte auf der Plattform erzeugen, an welchen alle teilhaben können. Dadurch wird eine einheitliche und effiziente digitale Umsetzung ähnlicher Verwaltungsfälle der einzelnen Öffentlichen Verwaltungen gefördert. Dies erleichtert beispielsweise allen Teilnehmenden gleichermaßen die Umsetzung der Anforderungen aus dem E-Government-Gesetz und Onlinezugangsgesetz (OZG) und der Deutschen Verwaltungscloud-Strategie.
  • Durch Erzeugen von Open-Source-Projekten können andere Öffentliche Verwaltungen bei dem Entwicklungsprozess über Einsetzbarkeit und Einsatz von Open-Source-Software unterstützt werden. Dies fördert die Verwendung von einheitlichen Open-Source-Softwarestandards und gemeinschaftlichen Open-Source-Softwarelösungen in den Öffentlichen Verwaltungen und führt damit zur Erhöhung der Standardisierung bei gleichzeitiger Steigerung der Interoperabilität zwischen den Kommunen und Ländern.
  • Erzeugende von Open-Source-Projekten können Vorreiterrollen übernehmen: Durch flächendeckende Verwendung der Open-Source-Lösungen können einheitlichere und anwenderfreundlichere Onlinezugänge zu den Öffentlichen Verwaltungen erzeugt und angeboten werden. Gemeinsam mit den Bürger:innen und Bürgern kann so auch eine Community aufgebaut werden, an deren Entwicklung die Bürgerinnen und Bürger aktiv partizipieren können.
  • Einheitliche Rahmenbedingungen zur Nutzung der Plattform schaffen der Öffentlichen Verwaltung einen inklusiven Raum zur Kollaboration. Der Code of Conduct beschreibt sowohl Zielsetzung als auch gewünschtes Verhalten der Teilnehmenden. Eine Teilnahme an der Plattform durch einzelne Öffentliche Verwaltungen wird somit erleichtert.

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