Grundlagenwissen

Rechtliche Grundlagen: Die Basics

Verwendung von Lizenzen und öffentlichen Standards Kopiert!

Die Verwendung bestimmter Lizenzen und der Einsatz öffentlicher Standards innerhalb von Projekten soll Interoperabilität zwischen Systemen sicherstellen, die Unabhängigkeit von Vendoren garantieren und jedem das Recht geben, den Code zu sichten und direkt ersichtlich zu machen, wie der Code weiter benutzt werden darf.

Hierzu ist es notwendig, dass sämtlicher Code und sämtliche Dokumentation unter einer den OSI Anforderungen entsprechenden Lizenz von der Plattform freigegeben wurde, sodass eine freie Weiterbenutzung, Änderung und Weiterverbreitung möglich sind. Für den gesamten Source Code sollte auf Dateiebene jeweils eine Lizenz angegeben werden, soweit möglich als maschinenlesbare License und Copyright Header.

Code, der die Funktionalität des Datenaustauschs hat, soll einen öffentlichen Standard für den Austausch verwenden, innerhalb der Codebase sollte eine Liste aller dieser verwendeten Standards existieren.

Zur Verifikation dieser Punkte können Tools wie bspw. REUSEeingesetzt werden. Mehr dazu lesen Sie im Beitrag Standardisierte Open-Source-Lizenzen.
 

Zentrale Aspekte der Governance Kopiert!

In diesem Abschnitt werden die zentralen Aspekte der Governance beschrieben, welche gesamtheitlich unterstützend wirken, einen für die Öffentliche Verwaltung rechtssicheren Raum zur Nutzung und Kollaboration von Open Source zu schaffen.

Eine allgemein verfügbare und verständliche Lizenzrichtlinie für openCode ist aus mehreren Gründen notwendig. Mithilfe der Lizenzrichtlinie soll Quellcode und Software konform der rechtlichen Vorgaben und Verpflichtungen entwickelt bzw. durch die Öffentliche Verwaltung eingesetzt werden können. Dabei sollen einerseits die Entwickelnden unterstützt werden, indem sie die im Entwicklungsprozess relevanten Aspekte transparent zum einfachen Verständnis und Anwendung dargelegt bekommen. Andererseits sollen die Anwendenden anhand der Lizenzrichtlinie möglichst transparent einen möglichen Einsatz von Open-Source-Projekten und Lösungen in ihrem Bereich der Öffentlichen Verwaltung evaluieren und daraus resultierende Lizenzverpflichtungen ableiten können.

Die zentralen Lizenzanforderungen an die Inhalte von openCode lauten:

  • Jeglicher Inhalt, z. B. Quellcode, Medien, Begleitdokumente innerhalb des Code Repository und Softwareverzeichnisses müssen unter Open Source Softwarelizenzen entsprechend der Definition der OSI stehen („Lizenzanforderung“).
  • Bei bereitgestellten Kompilaten/Artefakten gelten diese Lizenzanforderungen zusätzlich für alle von dem Kompilat/Artefakt verwendeten Abhängigkeiten. Ein Kompilat/Artefakt, dessen Abhängigkeiten gegen diese Lizenzanforderungen verstößt, kann folglich als Open Source Quellcode im Code Repository bearbeitet werden, jedoch nicht als Kompilat/Artefakt an Nutzende distribuiert werden.
  • Open Source Kompilate/Artefakte ohne Nutzungsrecht (etwa durch Lizenzinkompatibilitäten) oder Kompilate/Artefakte mit unerfüllten Lizenzauflagen für den Distributionsfall (etwa mangelndes Mitführen von Lizenzinformationen und Quellenangaben) dürfen ebenfalls nicht distribuiert werden.

Weitere Ausführungen mit höherem Detaillierungsgrad können nachfolgendem Dokument eingesehen werden, lesen Sie hierzu in unserer Lizenz Compliance.

Haftungsfragen Kopiert!

Die Rechtmäßigkeit der geteilten Inhalte liegt bei den Nutzenden. Da die Software unentgeltlich bereitgestellt wird, gilt das Schenkungsrecht mit beschränkter Haftung. openCode selbst haftet nicht für die Inhalte der Plattform. Die Lizenzierung von Software unter einer Open-Source-Lizenz ist nur möglich, wenn eine entsprechende Rechteposition besteht, die dies urheberrechtlich zulässt. Grundsätzliche Leitfrage zur Rechteposition ist der Anteil des geistigen Eigentums. Wurde 100% des Source Codes durch die Teilnehmenden, Bediensteten derselben Behörde oder des eigenen Unternehmens erstellt und niemandem sonst Nutzungsrechte eingeräumt, so scheint die Rechteposition zur Open-Source-Lizenzierung zulässig. Die „Lizenzsierungsleitfragen" im Anhang der Lizenz Compliance können bei der Prüfung unterstützen. Im Zweifelsfall sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.